| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Citytester-PartnerschaftPartnerschaftEin Partnerschaft im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vereinbarung über die Verbreitung von Werbemitteln in der Internet-Domain www.citytester.de. Für die Partnerschaft gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die aktuelle Preisliste der th. hippchen GmbH, die einen wesentlichen Vereinbarungsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen der Partnerschaft ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abrede, auf die Einhaltung der Schriftform zu verzichten. Werbemittel Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Anzeige von Anbieterprofildaten. Eine Anzeige besteht aus einem Text und/oder einer lt. Partnerschaft-Tarif vereinbarten Anzahl von Bildern. Darüber hinaus enthält jede Anzeige ein visuell dargestelltes Bewertungsprofil des Partners. Das Bewertungsprofil besteht aus einer Reihe von Kriterien (z.B. Angebot an Waren/Dienstleistungen , Qualität der Waren / Dienstleistungen, u.a.) deren Erfüllungsgrad auf einer fünfstufigen Skala dargestellt wird, sowie den ggf. von Kunden abgegebenen schriftlichen Kommentaren. Welche Kriterien zur Bewertung zur Verfügung stehen, ist davon abhängig, welcher Kategorie die Anzeige zugeordnet wurde. Das Bewertungsprofil des Partners wird von citytester.de maschinell aus den Kundenbewertungen errechnet. Kategorien Jede Anzeige wird bei Vertragsbeginn durch den Partner einer bestimmten Kategorie zugeordnet. Die Kategorien sind der Preisliste zu entnehmen. Durch die Zuordnung zu einer Kategorie wird festgelegt, welche Kriterien dem Kunden für eine Bewertung angezeigt werden. Kategorienwechsel Der Partner kann auf Antrag die Zuordnung einer Anzeige zu einer Kategorie wechseln. Der Kategoriewechsel ist zu jedem Ersten eines Monats möglich. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und spätestens 14 Tage vor Ablauf eines Monats bei der th. hippchen GmbH vorliegen. Aus technischen Gründen gehen bei einem Wechsel der Kategorie alle bisher abgegebenen Bewertungen und Kommentare verloren. Kundenbewertung Die Bewertung des Partners durch einen Kunden kann nur erfolgen, wenn der Kunde einen gültigen Zugangscode besitzt. Den Zugangscode erhält der Kunde, wenn er bei dem Partner eine Ware gekauft und/oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat. Der Kunde kann nach der Eingabe des Zugangscodes auf citytester.de diesen o.a. Partner hinsichtlich verschiedener Kriterien (z.B. Angebot an Waren/Dienstleistungen , Qualität der Waren/Dienstleistungen, u.a.) beurteilen sowie einen schriftlichen Kommentar abgeben. Zugangscodes Die Zugangscodes werden vom Partner im Verwaltungstool (=Admin-Tool) von citytester.de generiert und ausgedruckt. Partnerschaft-Tarif Im Partnerschafts-Tarif werden die dem Partner zur Verfügung gestellten Leistungen definiert. Die Details zu den unterschiedlichen Partnerschafts-Tarifen sind der Preisliste zu entnehmen. Tarifwechsel Der Partner kann auf Antrag seinen Partnerschafts-Tarif wechseln. Der Tarifwechsel ist zu jedem Ersten eines Monats möglich. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und spätestens 14 Tage vor Ablauf eines Monats bei der th. hippchen GmbH vorliegen. Datenlieferung Der Partner erhält Login und Passwort mit deren Hilfe er Zugang zum Verwaltungstool (=Admin-Tool) von citytester.de erhält. Der Zugang erfolgt ausschließlich über das Internet und einen üblichen Internetbrowser, die Installation zusätzlicher Software ist nicht notwendig. Aktualisierung Der Partner ist verpflichtet, für die Pflege der Werbemittel und deren Aktualität Sorge zu tragen.. Ablehnungsbefugnis Die th. hippchen GmbH behält sich vor, Werbemittel nach eigenem Ermessen zu entfernen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, nachweislich Alleinvertriebsrechte verletzt, Texte oder Bilder mit pornografischen oder rassistischem Inhalt enthält, vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder für citytester.de wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus anderweitigen Gründen unzumutbar ist. Die th. hippchen GmbH behält sich aus weiterhin vor, Kunden-Kommentare zu entfernen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, nachweislich Alleinvertriebsrechte verletzt, Texte oder Bilder mit pornografischen oder rassistischem Inhalt enthält, vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder für citytester.de wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus anderweitigen Gründen unzumutbar ist. Rechteeinräumung Der Partner räumt der th. hippchen GmbH für die Laufzeit des Partnerschaft örtlich unbeschränkt sämtliche für die Nutzung der Werbemittel erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte in allen bekannten Formaten (z.B. HTML, WAP, SMS) ein. Hierzu zählen insbesondere die Rechte zur: Vervielfältigung, Verbreitung, Vermarktung, Sendung und/oder öffentlichen Wiedergabe, Bearbeitung und Aufbereitung für den Online-Vertrieb, Übernahme in und/oder Entnahme aus Datenbanken. Gewährleistung des Partners Der Partner gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Partner stellt die th. hippchen GmbH von allen Ansprüchen Dritter unabhängig von deren Rechtsgrund frei, die von Dritten aus Anlass der vereinbarungsgemäßen Nutzung der Werbemittel gegen die th. hippchen GmbH geltend gemacht werden. Der Partner stellt die th. hippchen GmbH ferner von den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung frei. Die th. hippchen GmbH ist verpflichtet, den Abonnenten nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Gewährleistung der th. hippchen GmbH Die th. hippchen GmbH gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Partner ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware bei der Dateneingabe, durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern), der nicht länger als insgesamt 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Werbeschaltung andauert. Weitere Ansprüche des Partners sind ausgeschlossen. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Partner einen Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Sind etwaige Mängel der Werbemittel nicht offenkundig, hat der Partner bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbemittelschaltungen, wenn der Partner nicht vor der Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbemittelschaltung auf den Fehler hinweist. Leistungsstörungen Entfällt die Werbemittelschaltung aus Gründen, welche die th. hippchen GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, gesetzlichen Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, holt die th. hippchen GmbH die Durchführung der Werbemittelschaltung - sofern möglich - zu angemessener und zumutbarer Zeit im Anschluss an die Beseitigung der Störung nach. Für diesen Fall bleibt der Vergütungsanspruch der th. hippchen GmbH unberührt. Haftung Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Abschluss der Vereinbarung und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit der th. hippchen GmbH, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen der th. hippchen GmbH ist die Haftung gegenüber Kaufleuten auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten. Preisliste Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste. Eine Änderung gegenüber Kaufleuten bleibt vorbehalten. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO; die Zahlung erfolgt mittels Einzugsverfahren. Vereinbarungslaufzeit Die Partnerschaft wird für die Dauer eines halben Jahres bzw. eines Jahres abgeschlossen. Es verlängert sich jeweils um die entsprechende Vereinbarungslaufzeit, wenn es nicht spätestens 4 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigung Das beiderseitige Recht der Vereinbarungspartner zur außerordentlichen, auch fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Datenschutz Die Partnerschaft wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist St. Ingbert. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist St. Ingbert ausschließlicher Gerichtsstand. St. Ingbert ist auch Gerichtsstand, wenn der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und nach Abschluss der Vereinbarung seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Sitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Das Vereinbarungsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht, selbst wenn das Internationale Deutsche Privatrecht auf eine fremde Rechtsordnung verweisen sollte. Sollten einzelne Bestimmungen der Partnerschaft-Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem von den Vereinbarungspartnern mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern diese Vereinbarung Lücken aufweisen sollte. Stand: Oktober 2008 |
